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   BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58, 1 BvL 18/58, 1 BvL 99/58   

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BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58, 1 BvL 18/58, 1 BvL 99/58 (https://dejure.org/1961,82)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.1961 - 1 BvL 3/58, 1 BvL 18/58, 1 BvL 99/58 (https://dejure.org/1961,82)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 1961 - 1 BvL 3/58, 1 BvL 18/58, 1 BvL 99/58 (https://dejure.org/1961,82)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

  • opinioiuris.de

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Devisenbewirtschaftungsgesetz Art. 1
    Fortgeltung von Art. 1 der Devisenbewirtschaftungsgesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 281
  • NJW 1961, 723 (Ls.)
  • MDR 1961, 476
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
    Dieses Gesetz sei aber bei Anwendung der Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht im Saar-Urteil (BVerfGE 4, 157) entwickelt habe, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da das Vertragswerk im ganzen dem Abbau der besatzungsrechtlichen Ordnung diene und von der "Grundtendenz zur Verfassungsmäßigkeit hin" getragen sei.

    Da der materiell-rechtliche Gehalt eines solchen Gesetzes sich erst aus dem Vertrag ergibt, dem zugestimmt wird, hat das Bundesverfassungsgericht hier zu prüfen, ob die gesetzgebenden Körperschaften einem Vertrag dieses Inhalts zustimmen durften (BVerfGE 1, 396 [410]; 4, 157 [162 f.]).

    Bei dieser Sachlage würde die Verfassungswidrigkeit des Zustimmungsgesetzes und des Überleitungsvertrags, soweit sie die Devisenbewirtschaftungsgesetze aufrechterhalten, nur festgestellt werden können, wenn diese Gesetze ihrem Inhalt nach unverzichtbare Grundsätze des Grundgesetzes klar verletzten (BVerfGE 4, 157 [170]).

  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
    Inzwischen hat der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 9. Juni 1959 (BGHSt 13, 190) eingehend die Auffassung begründet, daß die Regelung der Devisenbewirtschaftung und des Außenhandels in der alten und neuen Fassung des Gesetzes Nr. 53 rechtsgültig "war und ist".

    Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 13, 190) ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung angenommen werden muß, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ist stets im Auge zu behalten, daß der gesamte Vollzug des Gesetzes von der Tendenz zur "Liberalisierung" beherrscht ist; die Praxis der Genehmigungsbehörden besitzt hier eine feste Richtschnur, von der sie nicht willkürlich abweichen darf, weil die grundsätzliche Freiheitsvermutung des Art. 12 GG auch im Bereich bloßer Berufsausübungsregelungen gilt und somit auch d Exekutive hier unmittelbar gebunden ist.

  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvR 615/52

    Mahlquoten

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
    Dasselbe gilt auch, soweit Besatzungsrecht fortgelten soll, das mit der Verfassung zwar nicht voll in Einklang steht, aber aus besonderen, in der Sache liegenden Gründen noch für eine Übergangszeit hingenommen werden konnte und mußte, das also auch, wenn es von einem vorkonstitutionellen deutschen Gesetzgeber erlassen wäre, ausnahmsweise noch für eine Übergangszeit hätte in Kraft belassen werden dürfen (BVerfGE 9, 63 [71 f.]).

    Das ergibt sich, wenn man in Anlehnung an grundsätzliche Gedanken des Saar-Urteils und der eben erwähnten Entscheidung vom 17. Dezember 1958 (BVerfGE 9, 63 [71 f.]) die politische Lage zur Zeit des Vertragsschlusses, aber auch die rechtliche und tatsächliche Entwicklung auf dem Gebiet des Außenhandels seit dem Zusammenbruch, die wirtschaftspolitische Bedeutung der devisenrechtlichen Vorschriften und endlich die praktischen Schwierigkeiten der Gesetzgebung auf diesem Gebiet ins Auge faßt.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
    Das Verbot gewisser Geschäfte im Außenhandel ist zunächst eine Regelung der Berufsausübung, in deren Gestaltung der Gesetzgeber weitgehend frei ist; ein generelles Verbot jeglichen Außenhandels würde freilich auch das Grundrecht der Berufswahl einschränken und nur unter besonders strengen Voraussetzungen zulässig sein (BVerfGE 7, 377 [405]).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
    Da der materiell-rechtliche Gehalt eines solchen Gesetzes sich erst aus dem Vertrag ergibt, dem zugestimmt wird, hat das Bundesverfassungsgericht hier zu prüfen, ob die gesetzgebenden Körperschaften einem Vertrag dieses Inhalts zustimmen durften (BVerfGE 1, 396 [410]; 4, 157 [162 f.]).
  • BVerfG - 1 BvL 99/58 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58
    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des Art. 1 Abs. 1 Satz 2 des Ersten Teiles des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besetzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 in der Fassung der Bekanntmachung zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 30. März 1955 (BGBl. II S. 301/405) - Vorlagen des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main - II/1 - 413/57 - (1 BvL 3/58), des Amtsgerichts Freiburg i. Br. - 22 Gs (B) 35/57 - (1 BvL 18/58), des Landgerichts Offenburg - 2 Ns 3/58 - (1 BvL 99/58).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Gegenstand der Normenkontrolle ist danach das Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag (Art. 59 Abs. 2 GG; vgl. BVerfGE 12, 281 ; 36, 1 ) - das Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885) -, soweit es die Zustimmung zur Neufassung des Art. 315 Abs. 4 EGStGB enthält.
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Rechtsgrundlage des Interzonenhandels sind noch immer die alliierten "Devisenbewirtschaftungsgesetze" (für die amerikanische und die britische Besatzungszone das Militärregierungsgesetz Nr. 53, für die französische Besatzungszone die Verordnung Nr. 235 - s. im einzelnen BVerfGE 12, 281).

    Eine einstweilige Fortgeltung des Art. 1 der Devisenbewirtschaftungsgesetze für den Interzonenhandel lasse sich auch nicht auf die Argumente stützen, mit denen das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 281) die Zulässigkeit der vorübergehenden Fortgeltung dieser Bestimmung für den Außenhandel nachgewiesen habe.

    Das vorlegende Gericht sieht in der Bestimmung mit Recht eine Berufsausübungsregelung (BVerfGE 12, 281 [294 f.]).

    Da dieser Grundsatz allein der grundsätzlichen Freiheitsvermutung des Art. 12 GG entspricht, darf er als Leitlinie der Praxis nicht beliebig verlassen oder gar ins Gegenteil verkehrt werden (vgl. BVerfGE 12, 281 [295 f.]).

    Der Vorlagebeschluß weist darauf hin, daß der Hauptgrund, aus welchem die Entscheidung BVerfGE 12, 281 das System des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für das allgemeine Außenwirtschaftsrecht nicht beanstandet hat, daß es nämlich nur "für eine bemessene Übergangszeit" noch gelten solle, hier nicht zutreffe; denn an eine Ablösung des Systems des Interzonenhandels durch eine dem Grundgesetz voll entsprechende bundesgesetzliche Regelung sei nicht gedacht.

    In einem weiteren Sinn können somit auch für den Interzonenhandel die Erwägungen der Entscheidung BVerfGE 12, 281 Gültigkeit beanspruchen.

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Sie enthalten Beschränkungen der Berufsausübung, nicht der Berufswahl (vgl. BVerfGE 12, 281 ).
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